Nachrangige Fremdmittel. Die Nachrangigkeit bezieht sich auf die Rangfolge der Fremdkapitalgeber untereinander insbesondere für den Vergleichs- bzw. Liquidationsfall.
nachrangiges Darlehen. Die Nachrangigkeit wird durch einen Rangrücktritt gegenüber anderen Fremdkapitalgebern oder der Gesellschaft vereinbart. Siehe auch Mezzanine Finanzierung.
Vorhergehender Fachbegriff: Suboptimierung | Nächster Fachbegriff: Subordinated loans
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|