Die Durchsetzung der —Umweltpolitik beruht in der Bundesrepublik Deutschland auf drei grundlegenden Prinzipien, dem Verursacher-, dem Kooperations- und dem Vorsorgeprinzip. Mit ihrer Hilfe soll eine effiziente Umweltpolitik betrieben werden. Nur in Ausnahmefällen, in denen das Verursacherprinzip nicht angewendet werden kann, soll das Gemeinlastprinzip herangezogen werden.
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