1991 billigte der Europäische Rat den Vertrag von Maastricht. Dieser Vertrag trat nach Abschluß der innerstaatlichen Ratifikationsverfahren am 1.11.1993 in Kraft. Der Maastrichter Vertrag erweiterte die Bestimmungen des mEWG-Vertrages um Vorschriften über die stufenweise Weiterentwicklung der Gemeinschaft zu einer Wirtschafts- und Währungsunion und führte zu eine Umbenennung des EWG-Vertrages in einen Vertrag über die Europäische Gemeinschaft (EG- Vertrag).
Vertrag über die Europäische Union (EUV).
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