Eigenhändig unterschriebenes Indossament, das den Namen des alten und des neuen Wechselinhabers, die Orderklausel sowie Ort und Datum der Unterzeichnung enthält. Es besitzt alle Funktionen eines Indossaments.
Indossament
Ein Indossament, bei dem der Indossant den Indossatar namentlich bezeichnet.
—Indossament
siehe Indossament (bei Wechseln).
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