Siehe auch: Vollkostenprinzip
Die Situation, dass die Marktpreise für ein Produkt oder eine Dienstleistung in vollem Umfang die Produktions- und Verkaufskosten decken. “Im marktwirtschaftlichen System hat ein Unternehmen auf die Dauer nur dann eine Existenzberechtigung, wenn die am Markt erzielbaren Preise die Produktions-und Verkaufskosten decken. Wird eine Vollkostendeckung nicht bei jedem Umsatzakt erzielt, so müssen in Kauf genommene Teilkostendeckungen auf lange Sicht durch anderweitige oder zu anderer Zeit erzielte Gewinne ausgeglichen werden” (Heribert Meffert).
Vorhergehender Fachbegriff: Vollkostenbewertung | Nächster Fachbegriff: Vollkostendeckungspunkt
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|