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Zinsverbot

1.prägendes Element im islamischen Bankwesen. 2.(kanonisches Zinsverbot) bezieht sich nicht auf den Zins im allgemeinen, sondern lediglich auf den Darlehenszins. Es hat seinen Ursprung in der antiken Philosophie. Geld dient nach Aristoteles (384-322 v. Chr.) nur dazu, den Güteraustausch zu erleichtern, aus sich selbst heraus hat es jedoch keinen Wert. Da Geld also eine tote Substanz ist, kann es keinen Zins erbringen. Ausgangspunkt christlicher Norm zum Zinsverbot ist neben der griechischen Philosophie die Heilige Schrift. Sowohl im Alten als auch im Neuen Testament finden sich Vorschriften über das Zinsverbot. Weiterentwikkelt wurde das Zinsverbot insb. von Augustinus (354-430), der den Zins als Wucher ablehnte, weil das Konsumtivdarlehen infolge des niedrigen wirtschaftlichen Entwicklungsstandes zur damaligen Zeit eine überragende Bedeutung hatte, und ein Kredit daher meist Ausdruck einer persönlichen Notlage war, und von Thomas von Aquin (1225-1274), der Geld als Verbrauchsgut behandelte, das nach Ermöglichung der Tauschhandlung untergeht. Da folglich nicht die Gebrauchsmöglichkeit des Geldes übertragen werden kann, ist das Zinsnehmen seiner Meinung nach nicht statthaft. In der Neuzeit regelt das kirchliche Gesetzbuch das Zinsverbot für die Praxis im Sinne der Erlaubtheit des Zinsnehmens bei Darlehen für produktive Zwecke und nimmt damit Rücksicht auf die in modernen Volkswirtschaften völlig anderen Verhältnisse. Das Zinsverbot für Konsumtivdarlehen findet sich jedoch nach wie vor unter dem Begriff "Wucherverbot".        

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