(Deferred-Payment-Akkreditiv) begründet als unwiderrufliches unbestätigtes Dokumentenakkreditiv die feststehende Verpflichtung der akkreditiveröffnenden Bank („Importeurbank”) zur hinausgeschobenen (späteren) Zahlung an den akkreditivbegünstigten Exporteur. Im Gegensatz zum Sichtzahlungsakkreditiv erhält der Akkreditivbegünstigte beim Akkreditiv mit hinausgeschobener Zahlung die Zahlung nicht im Zeitpunkt der Einreichung der Exportdokumente, sondern zu einem festgelegten späteren Zeitpunkt. Aldtreditive mit hinausgeschobener Zahlung zählen deswegen zur Gruppe der Nachsichtakkreditive. Auch diese Akkreditivart kann — wie alle Doktumentenakkreditive — von einer sog. anderen Bank bestätigt werden.
Vorhergehender Fachbegriff: Akkreditiv | Nächster Fachbegriff: Akkreditivauftrag
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|