(Erlaubnis, Bewilligung). Allg. Bez. für in Aussenhandelsverträgen getroffenen Vereinbarungen über die Zulässigkeit von Differenzen in Menge, Maß oder Gewicht bei gelieferten Gütern; insb. bei Massenwaren können durch Temperaturschwankungen, natürlichen Schwund etc. Verluste eintreten, die der Empfänger der Ware hinzunehmen hat.
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