(ATA: Frz.-engl.-Zusammenfassung für Admission temporaire - Temporary admission). Rechtsgrundlage: Internationales Zollübereinkommen über das Carnet ATA für die vorübergehende Einfuhr von Waren (ATA-Übereinkommen) v. 06.12.1965 (BGBl. II 948). Dem Übereinkommen haben sich nahezu alle europäischen Länder angeschlossen; ihm gehören aber auch Australien, Hongkong, Isreal, Japan, Kanada, die USA u. a. außereuropäische Länder an.
Vorhergehender Fachbegriff: ATA Carnet | Nächster Fachbegriff: atistische Einheit
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|