Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Attribut

Im Rahmen des   Relationalen Datenmodells versteht man unter einem Attribut ein Merkmal, das zu einer bestimmten Art von Objekten in der Datenbank gespeichert werden soll; Beispiele für Attribute sind das Geburtsdatum oder der Wohnort von Personen. Einem Attribut ist ein Wertebereich zugeordnet, durch den festgelegt wird, welches die zulässigen Werte sind, die das Merkmal annehmen kann; der Vorteil einer derartigen Festlegung besteht darin, dass   DBMS-seitig erkannt werden kann, wenn ein Verstoss gegen diese Festlegung vorliegt. Die Zuordnung von Wertebereichen zu Attributen stellt somit eine allereinfachste Form von  Integritätsbedingung dar. Siehe auch   Datenbanksysteme (mit Literaturangaben).

Vorhergehender Fachbegriff: Attraktivitätseffekt | Nächster Fachbegriff: Attribut-Dominanzmodell



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Einheitspapier der EG | S & P | Gebundener Lagerbestand

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon