Als B. wird (in der Konferenzschifffahrt) der Haupthafen eines Seeguttransportes bezeichnet. Er ist maßgebend für die Berechnung der Basisfracht (Grundfracht). Für den Transport der Güter an andere Küstenplätze, die von den Konferenzschiffen nicht angelaufen werden, fallen Anschlussfrachten an. Diese Güter werden im B. auf andere Schiffe bzw. andere Verkehrsmittel umgeladen. Die Schifffahrtskonferenz bestimmt die maximale wie die minimale Höhe der Basisfracht und der Zuschläge.
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