nach herrschender Rechtsprechung zulässige Form der Zugabe, bei der einer Produktpackung ein Gutschein beigefügt wird, der seinen Inhaber- ggf. nach Sammeln einer bestimmten Anzahl von Schecks - zum Bezug eines Bildes aus einer Bilderserie berechtigt. Ziel von Bilderschecks ist die Steigerung der Markentreue insb. bei Kindern und Jugendlichen.
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