von Paul A. SAMUELSON (1948) formuliertes Theorem, wonach durch die Aufnahme von Handelsbeziehungen selbst bei vollständiger Produktionsfaktorimmobilität zwischen den Ländern unter bestimmten Annahmen nicht nur eine Annäherung der absoluten Faktorpreise (HECKSCHER-OHLIN-Theorem), sondern ein vollständiger Ausgleich der absoluten Faktorpreise zustande kommt. Da in diesem Fall die Güterbewegungen ein vollständiges Substitut für Faktorbewegungen sind, kann die Immobilität der Faktoren zwischen Ländern die Maximierung der Weltwohlfahrt (Außenhandelsgewinn) nicht gefährden. Der Nachweis für den vollständigen absoluten Faktorpreisausgleich läßt sich auf der Grundlage des HECKSCHER-OHLIN-Theorems und den dort gemachten Annahmen vollziehen, wobei hinzukommt, dass das Faktorpreisausgleichstheorem nur für den Fall der unvollständigen - Spezialisierung bei Freihandel gilt. Ober den 2-Güter-/2-Faktoren-Fall hinaus konnte das Theorem auch für den MehrGüter-/Mehr-Faktoren-Fall formuliert werden. Allerdings darf die Zahl der Faktoren nicht größer sein als die Zahl der Güter. Das Faktorpreisausgleichstheorem will keine Aussage über die Realität machen. Wenn die tatsächlich beobachteten Faktorpreise trotz Handel nicht gleich sind, so zeigt dies nur, dass die Bedingungen des Theorems nicht erfüllt sind. Wie der Fall umschlagender Faktorintensitäten zeigt, kann Handel auch Faktorpreisunterschiede erhöhen.
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