umgangssprachlich häufig mit Allfinanzkonzem gleichgesetzt. Eigentlich Begriff aus dem Aufsichtsrecht. Danach sind Finanzkonglomerate Gruppen von Unternehmen, denen mindestens ein Unternehmen der Versicherungsbranche und ein Unternehmen der Bank-/Wertpapierdienstleistungsbranche angehören. Eines dieser Unternehmen muss der Beaufsichtigung unterliegen. Rechtsgrundlage für die Aufsicht über Finanzkonglomerate ist die Finanzkonglomeraterichtlinie, die bereits in deutsches Recht umgesetzt wurde.
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