Preis für die Beförderung (i. d. R. einschl. der Verladung und Löschung) von Gütern auf Seeschiffen. Die Regel-F. besteht aus der Grund-F. und einem möglichen Frachtzuschlag. Die Grund-F. ist auf die Frachteinheit bezogen; Frachtzuschläge können für Schwergut (z. B. große Spezialmaschinen) oder für Überlängen hinzukommen. Vgl. Frachtsatz.
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