Die Hauptfälligkeit eines Vertrages ist der jährlich wiederkehrende Termin, zu dem das Versicherungsjahr abläuft. So kann beispielsweise ein Vertrag mitten im Jahr beginnen und erst einmal nur bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres laufen, um ab dann immer vom
1. Januar bis zum
1. Januar des Folgejahres zu laufen. Die Hauptfälligkeit ist in diesem Beispiel also der
1. Januar. Üblich ist das beispielsweise bei Kfz-Versicherungen. Die meisten Verträge, die irgendwann mitten im Jahr beginnen, laufen jedoch bis zum gleichen Termin des Folgejahres, also beispielsweise vom 15. Juni bis zum 15. Juni des darauf folgenden Jahres. In diesem Fall ist der 15. Juni die Hauptfälligkeit.
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