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Kalenderwerbung

Kalender werden vorwiegend in der Form von Taschen-, Falt-, Tisch-, Wand- und Buchkalendern als Werbegeschenke und damit als Werbeträger des sie verschen­kenden Unternehmens verwendet. Durch die von der Steuerreform 1990 vorgenomme­ne Anhebung der Wertgrenze für die Ab­zugsfähigkeit von Werbeartikeln gem. § 4 Abs. 5 EstG von 50 Mark auf 75 Mark er­hoffen sich die Kalenderhersteller v. a. im Be­reich der individualisierten und qualitativ anspruchsvollen Kalender eine Absatzstei­gerung.

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