Ein Grundbuch ist in verschiedene Abteilungen eingeteilt, wobei Eintragungen einer bestimmten Rangordnung unterliegen. Sind in einer Grundbuchabteilung mehrere Rechte eingetragen, so wird der Rang nach der zeitlichen Reihenfolge der Eintragung bestimmt. Dieses gilt auch für die Eintragung mehrerer Rechte in verschiedenen Abteilungen des Grundbuches. Bei mehreren Rechten in unterschiedlichen Abteilungen zum gleichen Datum haben diese Rechte den gleichen Rang. Die Rangänderung kann vertraglich vereinbart werden. Es besteht auch die Möglichkeit, durch Eintragung eines Rangvorbehaltes, eine bestimmte Rangstelle sicherzustellen.
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