Für gesetzlich Krankenversicherte ist eine Auslandskrankenversicherung sehr empfehlenswert. Obwohl die Bundesrepublik Deutschland ein so genanntes Sozialversicherungsabkommen mit den EU-Ländern sowie der Schweiz und Tunesien abgeschlossen hat - für Reisen in die übrigen Länder der Erde muss man selbst für seinen Krankenschutz sorgen -, das den Deutschen ermöglicht, in diesen Ländern die gesetzliche Krankenkasse in Anspruch zu nehmen.
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