, Sammel B/L. Um die relativ hohen Minimalfrachten für Einzelsendungen zu vermeiden, kann ein Seehafenspediteur die Warensendungen mehrerer Versender sammeln und hierfür ein Sammel-Konnossement ausstellen; dieses wird an den Korrespondenzspediteur im überseeischen Bestimmungshafen gerichtet. Der Absender erhält vom beauftragten Seehafenspediteur ein sog. Hauskonnossement (Haus-B/L) für die übergebenen Waren. Wenn aber der Empfänger der Ware ein eigenes Konnossement verlangt, dann ist die Verfahrensweise mittels Sammel B/L nicht möglich.
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