Begr. aus dem Seefrachtgeschäft. Ein St. ist ein Frachtvertrag (meist ein schablonenhafter Massenvertrag ohne Berücksichtigung spezifischer Gegebenheiten im Einzelfall), der sich auf die Beförderung einzelner Güter bezieht. Hingegen wird bei einem Chartervertrag ein ganzes Schiff, ein Teil oder nur ein bestimmter Raum eines Schiffes für die Beförderung in Anspruch genommen.
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