Sie gibt die Versammlungs- und Beschlussgegenstände z.B. der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft in der Reihenfolge an, in der sie behandelt werden sollen. Sie wird in der Bekanntmachung der Einberufung aufgeführt. Der Aktionär muss sich anhand der dort gemachten Angaben ohne Rückfragen ein Bild davon machen können, welche Tagesordnungspunkte behandelt werden und zu welchen ein Beschluss gefasst werden soll. Siehe auch Aktiengesellschaft, deutsche bzw. österreichische.
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