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Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

(Vertrag von Rom oder EWG-Vertrag - EWGV) vom 25.03.1957, seit dem 01.01.1958 in Kraft. Er wurde im Zuge dreier Vertragsreformen fortentwickelt und erweitert: 1986/87 durch die sog. Einheitlichen Europäischen Akte, 1991/93 durch den Vertrag über die Europäische Union (gem. dessen Titel II; wodurch der EWGV zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft wurde) und 1997/99 durch den Vertrag von Amsterdam.

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