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Wassersport-Haftpflichtversicherung

Beim Wassersport steht die private Haftpflicht zwar bei selbst verursachten Schäden mit verschiedenen Sportgeräten ein: bei eigenem und geliehenen Kanu, Ruder- und Paddelboot und Wasserski, gemietetem und geliehenem Surfbrett und Segelboot. Doch bei eigenem Surfbrett und Segel- und Motorboot ist eine Wassersport-Haftpflichtversicherung nötig. Die Deckungssumme sollte 1,5 Millionen Euro für Personen- und eine halbe Million Euro für Sachschäden betragen. Die Versicherung zahlt nur, wenn der Bootsführer einen vorgeschriebenen Führerschein hat. Teilweise sind im Ausland Versicherungen für Sportboote gesetzlich vorgeschrieben und müssen durch eine entsprechende Bestätigung nachgewiesen werden.

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