Damit bezeichnet man die sog. ökologische Steuerreform. In der ersten Stufe sind Kfz-Kraftstoffe um 6 Pf je Liter, Heizöl um 4 Pf je Liter und Gas um 32 Pf je kWh erhöht worden. Heizöl und Gas, die zur Stromerzeugung eingesetzt werden, sind von der Erhöhung der Mineralölsteuer ausgenommen, soweit ein Einsatz in Anlagen zur KraftWärme-Kopplung erfolgt (Bedingung ist sofern der Jahresnutzungsgrad, der über 60 % liegt.) Daneben wurde eine Stromsteuer von 2 Pf je kWh (auch auf Importstrom) eingeführt. Befreit ist die Stromerzeugung aus Windkraft, Sonnenenergie, Erdwärme, Wasserkraft etc. sowie Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (bei einem Jahresnutzungsgrad von mehr als 70 %). Für das produzierende Gewerbe und die Landwirtschaft gilt ein ermäßigter Stromsteuersatz von 4 Pf/kWh, falls mehr als 50 Megawattstunden im Kalenderjahr verbraucht werden. Die Landwirtschaft erhält eine Erstattung von 80 % der Mineralsteuererhöhung sofern dieser Betrag DM 1 .000,— übersteigt. Für den öffentlichen Nahverkehr und für Nachtstrom ermäßigt sich der Stromsteuersatz auf 1 Pf je kWh.
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