Lieferbedingungen
benannter Ort; engl.: EXW ex works named place; Vertragsfomiel der von der Internationalen Handelskammer (ICC) entwickelten Incoterms.
(.... benannter Ort) — (engl.) Ex Works (EXW). International verwendete Handelsklausel, die besagt, dass der Verkäufer liefert, wenn er auf seinem Betriebsgelände oder an einem anderen benannten Ort (z. B. Lager, Fabrikationsstätte) die Ware dem Käufer zur Verfügung stellt, ohne dass die Ware zur Ausfuhr freigemacht und auf ein abholendes Beförderungsmittel verladen ist. Alle Kosten und Gefahren, die mit dem Transport der Ware verbunden sind, trägt der Importeur. Für den Exporteur stellt die EXW-Klausel eine Minimalverpflichtung dar; im Gegensatz zu seiner Maximalverpflichtung bei Vereinbarung der DDPKlausel. S. a. Incoterms 2000.
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