Sind intervallfixe Kosten, die im Falle eines Beschäftigungsrückganges durch eine quantitative Anpassung zu einem Abbau der fixen Kosten führen. Dieser Effekt tritt jedoch nur dann ein, wenn die Aggregate nicht nur stillgelegt, sondern veräußert werden. Bei solchen Überlegungen handelt es sich daher stets um mittel- oder langfristige Entscheidungen. Voraussetzung ist eine entsprechende Teilbarkeit der Produktionsfaktoren. Beispiele für abbaufähige fixe Kosten: Erzeugnisfixkosten können bei Verzicht auf ein bestimmtes Erzeugnis eingespart werden; Erzeugnisgruppenfixkosten bei Verzicht auf die betreffende Gruppe; Bereichsfixkosten bei Stillegung eines Betriebsbereiches; Unternehmungsfixkosten erst bei Stilllegung der gesamten Unternehmung.
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