Rangiert in der Hierarchie über dem Recycling. Dazu gehören die: a) Wiederverwendung: Der Wertstoff wird für den ursprünglichen Verwendungszweck wieder eingesetzt, d. h. wiederholte Verwendung für den bereits für die Erstverwendung vorgesehenen Verwendungszweck (z.B. Pfandflaschen); b) Weiterverwendung: Der Wertstoff wird nicht für den ursprünglichen, sondern für einen davon abweichenden Verwendungszweck eingesetzt, d.h. Nutzung für eine vom Erstzweck verschiedene Verwendung, für die er nicht hergestellt ist.
In der Umweltwirtschaft:
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz räumt der Abfallvermeidung oberste Priorität ein, d. h. das Entstehen von Abfall soll möglichst verhindert werden. Sind Abfälle nicht zu vermeiden, sind sie einer Verwertung zuzuführen und in letzter Konsequenz zu beseitigen.
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