Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (Amtsdeutsch: Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen) heißt ein Gesetz, das seit 1996 in Kraft ist. In ihm ist die Produktverantwortung klar benannt: Wer Güter produziert, vermarktet oder konsumiert, ist für die Vermeidung, Verwertung und umweltverträgliche Beseitigung der dabei anfallenden Reststoffe grundsätzlich selbst verantwortlich.
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