Lineare Abschreibungen sind Abschreibungen, die aus der gleichmäßigen Verteilung der Anschaffungs-, Herstellungs- oder Wiederbeschaffungskosten eines Anlagegutes auf die Nutzungsjahre resultieren.
Sie bleiben im Zeitablauf konstant und ergeben sich als:
jährliche Abschreibung = Abschreibungsbetrag / Nutzungsjahre
Die Wertminderung wird auf die Nutzungsjahre gleichmäßig verteilt. Dadurch ergibt sich ein jährlich gleichbleibender Abschreibungsbetrag. Der Prozentsatz vom Anschaffungswert ergibt sich aus der Formel: Am Ende der Nutzungsdauer geht der Wert des Anlagegegenstandes auf den Wert Null.
Kennzeichen linearer Abschreibung ist es, wenn der Wert des Anlagengutes (A) (Anschaffungswert, Tageswert, Herstellkosten, Herstellungskosten, Wiederbeschaffungspreis) abzüglich seinem –+ Restwert (R) am Ende der Nutzungsperiode gleichmäßig über die Nutzungsperiode (N) verteilt wird. Der jährliche Abschreibungsbetrag (B) errechnt sich dann wie folgt:
Abschreibungsmethode, bei der jährlich immer der gleiche Prozentsatz vom Anschaffungswert für die Dauer der Nutzung abgeschrieben wird. Abschreibung.
Beispiel: Anschaffungskosten 10 000; geschätzte Nutzungsdauer 10 Jahre; jährlicher Abschreibungssatz 10%, d. h., es werden jährlich 1000 abgeschrieben.
(straight-line method) ist eine Methode der planmässigen Abschreibung mit konstanten Jahresraten. Der jährliche Abschreibungsbetrag ergibt sich durch Division des Abschreibungsausgangsbetrags durch die Jahre der Nutzungsdauer. Siehe auch ausserplanmässige Abschreibungen, bilanzielle Abschreibung, arithmetisch-degressive Abschreibung, degressive Abschreibung, digitale Abschreibung, geometrisch-degressive Abschreibung, leistungsabhängige Abschreibung, planmässige Abschreibung.
Im Gegensatz zur degressiven Abschreibung wird bei der linearen Abschreibung jährlich immer der gleiche Abschreibungssatz für die gesamte Nutzungsdauer, bezogen auf den ursprünglichen Anschaffungswert, geltend gemacht.
Beispiel:
Ein Wirtschaftsgut wird für DM 50.000,— angeschafft. Die Nutzungsdauer beträgt zehn Jahre. Der jährliche Abschreibungssatz beträgt somit DM
5. 000,—, der zehn Jahre lang in gleicher Höhe geltend gemacht werden kann.
Siehe auch: Abschreibung
ist möglich als Abschreibung mit gleichbleibender Abschreibungsquote, arithmetischdegressive Abschreibung und arithmetischprogressive Abschreibung (Abschreibung, arithmetischdegressive; Abschreibung, progressive). Die gleichbleibende Abschreibung ist in der Praxis am stärksten verbreitet. Bei ihrer Anwendung wird die Abschreibungssumme durch gleiche Abschreibungsquoten auf die einzelnen Perioden des Abschreibungszeitraums verteilt. Die Abschreibungsquote bei gleichbleibender Abschreibung ist gleich dem Verhältnis aus Abschreibungssumme und Abschreibungszeitraum: A Darin bedeuten q = die Abschreibungsquote, A = die Abschreibungssumme und n = den Abschreibungszeitraum (in Perioden). Will man einen Restwert nach Ablauf des Abschreibungszeitraums bei der Bestimmung der Abschreibungsquote berücksichtigen, rechnet man folgendermaßen: ARn q = n33 Abschreibung, planmäßige Darin bedeuten q = die Abschreibungsquote, A = den Anschaffungs oder Herstellungswert, Rn = den voraussichtlichen Restwert nach der Abschreibungsdauer von n Perioden, n = die Abschreibungsdauer in Perioden. Die arithmetischdegressive bzw. arithmetischprogressive Abschreibungen sind ebenso wie die gleichbleibenden Abschreibungen I. A., weil sie in Abhängigkeit von der Zeit bei zeichnerischer Darstellung einen linearen Verlauf aufweisen, wie die folgende Abbildung zeigt: Abschreibungsquote gleichbleibende Abschreibung arithmetischdegressive Abschreibung. . . . arithmetischprogressive Abschreibung
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