ist der während des Abschreibungszeitraums insgesamt abzuschreibende Betrag. Er ist gleich der Differenz zwischen dem Anschaffungs bzw. Herstellungswert der abzuschreibenden Anlage und dem Restwert am Ende des Abschreibungszeitraums. Der Restwert wird geschätzt, und zwar in Höhe des voraussichtlichen Veräußerungserlöses der Anlage bei ihrem Verkauf am Ende des Abschreibungszeitraums. Dieser kann auch negativ sein, z. B. bei einem Gebäude dessen Abbruch Ausgaben verursacht. In Handels und Steuerbilanzen darfdie Summe aller Periodenabschreibungen die Abschreibungssumme nicht überschreiten; im Gegensatz dazu ist es in der kalkulatorischen Buchhaltung, d. h. in derKostenrechnung, möglich, insgesamtmehr als die ursprüngliche Abschreibungssumme als Abschreibungskosten oder kalkulatorische Abschreibungen (Abschreibungsarten) vorzunehmen. Dies geschieht dann, wenn eine, kalkulatorisch bereits voll abgeschriebene, Anlage über die ursprünglich geschätzteNutzungsdauer hinaus weiter genutztwird; dann liegt ein weiterer Güterverzehr vor, dem durch Ansatz vonAbschreibungskosten Rechnung getragen wird.
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