ist der Ausgangswert, von dem die Abschreibungsquoten errechnet werden (Abschreibungsmethoden). Wird ein Restwert des Anlagen-gutes erwartet, so ist die Abschreibungsbasis um diesen Restwert zu vermindern. In der Kostenrechnung wird der Wiederbeschaffungspreis des Anlagengutes als Abschreibungsbasis gefordert. Die Problematik seiner Ermittlung zwingt dazu, näherungsweise den Anschaffungspreis oder die Herstellkosten heranzuziehen, die noch mit Hilfe von Preisindizes den Tageswerten angenähert werden können.
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