Die Äquivalenzziffern eines Produktes sind Umrechnungsziffern, die angeben, in welchem Verhältnis die Kosten dieses Produktes zu den Kosten eines Einheitsproduktes stehen.
Praxisbeispiel:
In einer Brauerei ist B das Einheitsprodukt. A verursacht 20 % mehr, C 10 % weniger Kosten als das Einheitsprodukt, dann gilt:
Sorte Äquivalenzziffer
A 1,2
B 1,0 Einheitsprodukt
C 0,9
Siehe dazu
Äquivalenzziffer,
Äquivalenzziffernkalkulation,
Äquivalenzziffernrechnung.
Äquivalenzziffern sind Gewichtungs- oder Umrechnungsziffern, mit deren Hilfe verschiedenartige Größen in gleichartige Größen umgerechnet werden sollen. Dafür muß als Berechnungsgrundlage ein geeigneter Maßstab gefunden werden.
Siehe dazu
>>> Äquivalenzziffernkalkulation,
>>> Äquivalenzziffernrechnung,
>>> Äquivalenzziffern.
ist eine Gewichtungsziffer, mit deren Hilfe ungleichartige Produkte rechnerisch gleichnamig gemacht werden. Dazu muß für die verschiedenartigen Produkte eine gemeinsame Grundlage, die als Maßstab dient, gefunden werden. In der Kostenrechnung hat die Äquivalenzziffer den Zweck, eine bestimmte Kostensumme kostenanteilsgerecht auf die beteiligten Produkte aufzuschlüsseln. Es ist schwierig, Äquivalenzziffern zu bilden, die dem Kostenverursachungsprinzip entsprechen. Man behilft sich dabei, indem man die Verhältniszahlen von technischen, physikalischen oder chemischen Daten etc. übernimmt.
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