Der Agglomerationseffekt besagt, daß durch die räumliche Konzentration mehrerer Einzelhandelsunternehmungen eine Steigerung der Attraktivitätswirkung aller Betriebe bewirkt wird. Es können zwei Arten der Agglomerationswirkung unterschieden werden: die branchengleiche Agglomeration und die branchenungleiche Agglomeration. Bei der branchengleichen Agglomeration wird die Attraktionskraft durch Vermehrung alternativer Kaufmöglichkeiten über die zunehmende Sortimentstiefe erhöht. Bei der branchenungleichen Agglomeration wird die Attraktionskraft dagegen durch Vermehrung additiver Kaufmöglichkeiten über die zunehmende Sortimentsbreite erreicht. Gesetz der Agglomeration im Einzelhandel.
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