1993 als Unterkreditlinie des Plafond C von der AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH geschaffen, dient er (wie AKA Plafond C) der Gewährung von Bestellerkrediten an ausländische Importeure bzw. ihre Banken. Anträge können nur über Gesellschafterbanken der AKA gestellt werden. Es gelten im wesentlichen die gleichen Bedingungen wie im Falle von Plafond C. Die Kredite in DEM oder konvertiblen Fremdwährungen werden als Margenkredite auf der Basis eines Referenzzinssatzes {LIBOR und FIBOR; künftig auch EURIBOR) eingeräumt. Die Marge wird im jeweiligen Einzelfall in Abhängigkeit vom Länderrisiko festgelegt. Dadurch besteht eine gewisse Flexibilität hinsichtlich der Berücksichtigung spezifischer Interessenlagen ausländischer Importeure und ihrer Währungs- und Ländersituation.
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