1997 als zusätzliche Kreditvariante von der AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH geschaffen, dient er wie AKA Plafond C und AKA Plafond D der Gewährung von Bestellerkrediten in DEM oder bestimmten konvertierbaren Währungen an ausländische Importeure bzw. ihre Banken. Finanzierungsanträge können sowohl von den Gesellschafterbanken der AKA als auch von Nichtgesellschafterbanken bei der AKA gestellt werden. Die Hausbankquote beträgt 90% bei Krediten über DEM 10 Millionen, 85% bei Krediten bis DEM 10 Millionen bzw. dem jeweiligen DEM-Gegenwert. Der Plafond E unterscheidet sich von den Plafonds C und D dadurch, daß keine Quote für die Gesellschafterbanken mehr vorgesehen ist. An ihre Stelle tritt die AKA-Quote; sie beträgt 10% bei Krediten über DEM 10 Millionen, 15% bei Krediten bis DEM 10 Millionen bzw. dem jeweiligem DEM-Gegenwert. Über die Finanzierungsanträge wird von der Geschäftsleitung der AKA entschieden. Die Entscheidung bedarf nicht mehr der Zustimmung des Kreditausschusses der AKAKA Plafond E Sämtliche marktorientierten Konditionsgestaltungen sind für Kredite unter diesem Plafond möglich. Neben variablen b.a.w.-Zinssätzen sind Zinsvereinbarungen auf Basis « FIBOR oder LIBOR plus Marge» ebenso darstellbar wie feste Zinssätze. Neben den Zinsen berechnet die AKA eine Bearbeitungsgebühr und eine Bereitstellungsprovision. Über die Konditionsgestaltung wird im Einzelfall entschieden. Unter dem Plafond E sind alle Varianten des Finanzkreditgeschäftes darstellbar: neben vollgedeckten Krediten (95% HERMES-Finanzkreditdeckung) kommen auch teilgedeckte Kredite (mindestens 60%) sowie Gesamtfinanzierungen mit ungedeckten Begleitkrediten in Betracht.
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