Siehe Lohnformen, Akkordlohn.
Beim Geldakkord wird pro erstellter Leistungseinheit ein konkreter Geldbetrag (Geldfaktor) angegeben. Dieser ermittelt sich aus der Division des Akkordrichtsatzes durch die Zahl der pro Zeiteinheit (Stunde) zu erstellenden Leistungseinheiten bei Normalleistung. Aus der Anzahl der Einheiten ist somit der Lohn direkt errechenbar. Beim Zeitakkord erhält der Mitarbeiter eine Zeitvorgabe pro Leistungseinheit bzw. eine entsprechende Zeitgutschrift. Der Minutenfaktor ergibt sich aus der Division des Akkordrichtsatzes durch 60 Minuten. Der Lohn berechnet sich aus der Multiplikation der Leistungseinheiten mit der Vorgabezeit je Einheit mal dem Minutenfaktor. Der Zeitakkord hat sich gegenüber dem Geldakkord weitgehend durchgesetzt, da er abrechnungstechnische Vorteile besitzt. So ist z. B. bei einer tarifbedingten Veränderung der Akkordrichtsätze lediglich der Minutenfaktor anzupassen.
Beim Akkordlohn wirken sich Mehr oder Minderleistungen unmittelbar auf die Entgelthöhe aus, jedoch kann der Stundenlohn bei einem ausgeprägten Leistungsdefizit nicht unter den tariflich vereinbarten Mindestlohn sinken. Als Voraussetzung für die Anwendung des Akkordlohnes müssen Akkordfähigkeit (Routinisierbarkeit) und Akkordreife (Befreiung von störenden Einflüssen) der betreffenden Tätigkeit gegeben sein. Der Prämienlohn ist eine L., bei der zu einem vereinbarten Grundlohn in Abhängigkeit von der erbrachten Mengenleistung ( oder anderen Leistungskennzahlen) planmäßig ein zusätzliches Entgelt gewährt wird. Als Maßstabsgrößen für Prämien sollten Grundsätzlich nur objektiv feststellbare Leistungskennzahlen (z. B. Ersparnisgeschwindigkeitsprämien) dienen. Die Prämienspanne (mögliche Lohnsteigerung) entscheidet über die Anreizwirkung des Prämienlohnes, während durch die Festlegung von Leistungsspannen, für die eine Prämie bezahlt wird, Überanspruchung wie auch qualitativer Leistungsabfall verhindert werden sollen. Die Prämienlohnlinie legt die (gleichbleibenden, wechselnden) Steigerungsraten fest.
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