Minutenfaktor ist ein Teil der Lohnformel zur Berechnung des Akkordlohns im Falle des Zeitakkords. Er gibt den auf die Minute bezogenen Akkordlohn, bestehend aus tariflichem Mindestlohn plus Akkordzuschlag, an.
Beträgt die Vorgabezeit für die Bearbeitung eines Werkstücks 15 Minuten, so ergibt sich ein Lohn von 6 € je Werkstück. Bearbeitet der Arbeiter vier Werkstücke pro Stunde, so beläuft sich sein Stundenverdienst auf 24 €, bearbeitet er stündlich fünf Werkstücke, so steigt sein Stundenverdienst auf 30 €.
Hinweis:
Im Fall von Lohnerhöhungen ist beim Zeitakkord lediglich der Minutenfaktor zu ändern, während beim Geldakkord der Geldsatz pro Stück insgesamt zu erhöhen ist.
ist bei Anwendung des Stückzeitakkords ein Bestandteil der Lohnformel zur Berechnung des Akkordlohns. In ihm drückt sich der tarifliche oder übertarifliche Lohnsatz eines Akkordarbeiters bei Normalleistung, umgerechnet in DM/Min. aus. Im Gegensatz zum Geldfaktor beim Stückgeldakkord, d.h. der Angabe, wieviel € pro Stück vergütet werden, muß bei Lohnerhöhungen nur der Minutenfaktor, nicht aber die Vorgabezeit geändert werden
Der Minutenfaktor ergibt sich, wenn man den Akkordrichtsatz durch 60 Minuten dividiert. Er gibt bei der Berechnung des Zeitakkordes den DM-Betrag pro Minute an, den der im Akkordlohn Arbeitende vergütet bekommt.
Akkordlohn
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