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Arbeiter

Arbeiter Willi Petersen steht an der Verpackungsmaschine und ist zugleich Fahrer, Peter Schlaumann ist Buchhalter. Beide sind Arbeitnehmer bei der Huber AG. Dennoch besteht ein Unterschied zwischen ihnen: Petersen ist Arbeiter, Schlaumann Angestellter. Für den Arbeiter ist typisch: Er erhält Lohn (und nicht ein Gehalt wie ein Angestellter), wird auf Zeit- oder Leistungsbasis bezahlt, ist vornehmlich mit körperlicher Arbeit beschäftigt und gehört der Arbeiterrentenversicherung an. Im Hinblick auf die Rechtsposition und die Einkommensformen von Arbeitern und Angestellten kommt es zu Annäherungen: Entgelttarif.

ist allgemein jede Person, die eine Arbeit ausübt. Das Berufsbild des Arbeiters entstand mit dem Aufkommen der Industrie im 19. Jhdt durch die Lohnarbeit. Der Arbeiter stellt dem Arbeitgeber gegen den gemäß geleisteten Arbeitsstunden bezahlten Lohn seine Arbeitskraft zur Verfugung. Man unterscheidet ungelernte, angelernte sowie Fach- und Spezialarbeiter. Hauptinteressenvertretung der Arbeiter sind die Gewerkschaften. Mit Zunahme der Automation verwischen sich allmählich die Unterschiede zwischen Arbeitern und • Angestellten, da teilweise die Aufgaben in der Fertigung immer anspruchsvoller werden.

Arb. sind alle abhängig Beschäftigten, die keine Angestellten oder Auszubildenden sind (in der amtlichen Statistik auch abgegrenzt gegenüber den Beamten). Ihre Tätigkeit ist in der Regel überwiegend körperlicher Art. Eine der Ursachen für das Fehlen eines hinlänglich präzisen Begriffes liegt darin, daß eine funktionale Unterscheidung der Tätigkeiten von Arb. und Angestellten oft nicht möglich ist, insbesondere wenn es sich um gemischte Tätigkeiten handelt. Die Bedeutung des Arbeiterstatus zeigt sich vor allem im Arbeitsrecht (zur arbeitsrechtlichen Abgrenzung s. Angestellte). So bestehen Unterschiede in der Art der Vergütung (Lohn vs. Gehalt), der Länge der Kündigungsfristen, der Lohnfortzahlung bei Kuren und der Gruppenvertretung im Betriebsrat, ferner hinsichtlich des besonderen Kündigungsschutzes für ältere Angestellte. Steuerrechtlich ergeben sich aus dem Status keine unterschiedlichen Vorschriften. Dagegen ist im sozialversicherungsrechtlichem Sinne die Unterscheidung von Bedeutung, weil Arb. im Gegensatz zu Angestellten ohne Rücksicht auf die Höhe des Verdienstes krankenversicherungspflichtig sind.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Personen die ökonomisch gezwungen sind, ihre Arbeitskraft an Besitzerinnen von Produktionsmittel zu verkaufen. >Arbeit, >Arbeiterklasse, Arbeiterinnenbewegung, >Kapitalismus, >Klassen

 Arbeitnehmer, der i.S. der §§611 ff. BGB zum Dienst verpflichtet ist und dabei nicht Angestellter ist. Die traditionelle Unterscheidung zwischen Arbeiter und Angestellter hat zwar infolge der technischen und sozialen Entwicklung an Bedeutung eingebüsst, doch gibt es noch gesetzliche Differenzierungen für die Kündigungsfristen (Kündigungsschutz), für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (§ 616II BGB für Angestellte und § 1 LFG für Arbeiter), bei der Mitbestimmung (Betriebsverfassungsgesetz, Mitbestimmungsgesetz) und bei der Sozialversicherung (vgl. die aufgrund von § 3 III AVG erlassenen Be- rufsgruppenverzeichnisse).  

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