Einem Ausbildungsverhältnis (Auszubildender) liegt eine Ausbildungsordnung zugrunde, die nach § 25 BBiG eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung sicherstellen soll. Die Ausbildungsordnung hat die Fertigkeiten und Kenntnisse (z.Berufsbild Rechnen, Warenkunde, Materialkunde, Schweißen, Fräsen usw.), die Gegenstand der Berufsausbildung sind (Ausbildungs-Berufsbild), sowie die sachliche und zeitliche Gliederung und Reihenfolge der Ausbildungsabschnitte (Ausbildungs-Rahmenplan) festzulegen. Die Ausbildungsordnung wird von den Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, den Fachorganisationen (z.Berufsbild Einzelhandelsverband, Bäcker- und Konditorverband usw.), Gewerkschaften und Kultusbehörden zusammen erarbeitet. Weitere Regelungen zur Berufsausbildung enthält das Berufsbildungs-Förderungsgesetz (BerBiFG), das am 1.1.1982 in Kraft getreten ist.
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