Allgemeingültige Transportversicherungsbedingungen, die von deutschen Transportversicherern bei einem Versicherungsvertrag über Güterbeförderung bei Fluß-, Land- und Lufttransporten zugrunde gelegt werden. Sie gelten im Unterschied zu den Allgemeinen Deutschen Seeversicherungsbedingungen (ADS), die für alle Sparten von Versicherungen im Seetransportwesen gültig sind, jeweils nur für einen Teil der Binnentransportversicherung. Risiken, die nach diesen Grundbedingungen nicht gedeckt sind, müssen besonders versichert werden.
1. Abk. für Asian Development Bank (Asiatische Entwicklungsbank). 2. Abk. für African Development Bank (Afrikanische Entwicklungsbank).
Abk. f Allgemeine Deutsche Binnentransport-Versicherungsbedingungen. 12ADF8963Abk. f.: (1) African Development Fund; Afrikanischer Entwicklungsfonds. (2) Asian Development Fund; Asiatischer Entwicklungsfonds.
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