Siehe Quasi-Kosten
Begriff von E. Schneider für Guts-verzehr, dem keine direkten Leistungen gegenüberstehen, der aber trotzdem innerhalb des wertmäßigen Kostenbegriffs erfaßt werden soll. Als-ob-Kosten sind u.a. Steuern, Beiträge und Gebühren an öffentliche Institutionen, die zwar vom Betrieb abverlangt werden, denen aber keine unmittelbaren Gegenleistungen zurechenbar sind.
Als-ob-Kosten sind ein von Erich Schneider geprägter Begriff für die Verrechnung der Zinsen in der Kostenrechnung. Da nach seiner Definition Kosten nur Realgüterverbrauch darstellen, muß er die Zinsen für die Überlassung von Kapitalgütern als Als-obKosten behandeln.
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