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öffentliche Institutionen

auf der Grundlage öffentlicher Trägerschaft oder öffentlichen Eigentums entscheidende und handelnde Wirtschaftssubjekte. Sie sind juristische Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts. Nach der Zielsetzung und Finanzierung lassen sich drei Idealtypen unterscheiden. · Öffentliche Verwaltungen decken Allgemeinbedarf mit Hilfe öffentlicher Einnahmen, insbes. Steuern (Beispiele: Ministerien, Rechnungshöfe, Hochschulen, Landesämter, Bezirksregierungen, Kreisverwaltungen, Stadtverwaltungen, Schulen). · Öffentliche Vereinigungen dienen der Deckung von Gruppenbedarf und erheben Beiträge, spezielle Abgaben oder Umlagen (Beispiele: Sozialversicherungen, Kommunale Spitzenverbände, Kammern, Zweckverbände). · Öffentliche Unternehmen erfüllen einen öffentlichen Auftrag, indem sie ihre Leistungen mehr oder weniger marktkonform zu i.d.R. - administrierten Preisen anbieten (Beispiele: Versorgungsunternehmen, Verkehrsunternehmen, Wohnungsunternehmen, Sparkassen, Landesbanken, Post, Rundfunkanstalten, Krankenhäuser, Studentenwerke). In der Praxis finden sich häufig Mischformen, wenn beispielsweise Annexbetriebe der Verwaltungen Gebühren etwa für die Benutzung von Freibädern oder Müllabfuhr erheben, so dass hier Unternehmensmerkmale vorkommen, oder umgekehrt: wenn Krankenhäuser außer dem Pflegesatz als Leistungsentgelt Investitionszuschüsse aus Steuermitteln erhalten. Mit Hilfe dieser institutionellen Differenzierung gelingt es besser, die Austauschprozesse einerseits innerhalb des »Staates« bzw. Körperschaften und andererseits im Markt zu erkennen. Die Idealtypen und Mischformen treten als Anbieter und Nachfrager auf. Ihr Angebot umfaßt in erster Linie Dienstleistungen. Das Angebot und die Nachfrage nach Personal, Material, Kapital usw. unterliegen aus staats-, sozial- und wirtschaftspolitischen Gründen vielfach einer Regulierung.

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