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Unternehmen/Unternehmung

(engl. business, company, enterprise, venture) Unternehmen/Unternehmung Aus Gründen der Arbeitsteilung haben sich im Wirtschaftsleben zwei Gruppen von Einzelwirtschaften herausgebildet: die Unternehmen und die Haushalte. Den Unternehmen kommt die Aufgabe zu, Güter und Leistungen für den Bedarf Dritter zu erstellen. Damit verfolgen sie ganz bestimmte Unternehmensziele, die sich unterscheiden lassen in Sachziele: Dies ist die Festlegung, welches Produkt- oder Leistungsprogramm genau am Markt angeboten werden soll. Die Huber AG verfolgt z. B. das Sachziel, Haselnüsse und andere Weinbergerereien herzustellen und zu verkaufen. Formalziele: Sie geben an, warum Unternehmen jeweils bestimmte Sachziele verfolgen. Formalziele der Huber AG können z. B. das Streben nach optimalem Gewinn oder die Ausdehnung des Umsatzes in einem bestimmten Umfang sein. Virtuelle Unternehmen sind konkret körperlich nicht vorhanden; typisch für sie ist vielmehr, dass sie sich durch ein Netz von unabhängigen und gleichberechtigten Unternehmen bilden, die spezifische Kernkompetenzen besitzen und sich so ergänzen können; sich auf die Erstellung einer ganz bestimmten Leistung konzentrieren und damit nur eine bestimmte Zeit existieren – danach löst sich das virtuelle Unternehmen auf; durch moderne Informations- und Komm unikationstechnologien in Kombination mit dem Einsatz der Datenverarbeitung zu einer Einheit verbunden werden; es gibt also keine gemeinsamen Büros, keine persönlichen Arbeitstreffen u. a. Beispiel: Zahlreiche EDV-Experten verschiedener in- und ausländischer Firmen mit Know-how auf sehr unterschiedlichen Feldern entwickeln für die Huber AG eine Software zur Steuerung der Produktion von Haselnüssen und kommunizieren hierzu über das Internet; ist die Software fertig, löst sich das Team wieder auf. Zur Abgrenzung der beiden Begriffe „Unternehmen" und „Betrieb": Betrieb.

renditegesteuerte wirtschaftliche Einrichtung bzw. Entscheidungszentrum; dem Unternehmen untergeordnet ist der produktivitätsorientierte (Produktivität) und gesteuerte Betrieb. Betriebe sind Mittel zur Realisation des Unternehmenszweckes.

Der Begriff Unternehmen wird in unterschiedlicher Weise verwendet; er bezeichnet aber stets eine wirtschaftende Einheit:
1. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist Unternehmen ein Synonym für den Betrieb, für den Gewerbebetrieb, für eine Arbeitsstätte oder für die Firma. Es wird oft auch kein Unterschied zum Begriff Unternehmung gemacht.

2. Der Begriff Unternehmen kann auch eine Umschreibung von Aktivitäten sein im Sinne von «etwas unternehmen». Die deutsche Übersetzung von 3 Operations Research heißt Unternehmensforschung und befasst sich vornehmlich mit der Optimierung von Aktivitäten und den dafür notwendigen Methoden, Verfahren und Modellen.

3. In der juristischen Literatur, in Gesetzen und der Rechtsprechung findet sich der Begriff Unternehmen. Beispielsweise zeigt sich dies im Aktiengesetz, wenn es sich um Regelungen für verbundene Unternehmen, in Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen und mit Mehrheit beteiligte Unternehmen, um abhängige und herrschende Unternehmen, um Konzernunternehmen (Konzern) oder wechselseitig beteiligte Unternehmen handelt. Auch in der steuerlichen Gesetzgebung wird der Begriff Unternehmen verwendet, z. B. in § 15 Einkommensteuergesetz (EstG) bei den Einkünften aus gewerblichen Unternehmen.

4. Die häufig mit dem Begriff Unternehmen synonym verwendete Bezeichnung Unternehmung bringt den Betrieb in Verbindung mit Tatbeständen, die mit dem jeweiligen Wirtschaftssystem zusammenhängen. Konkret werden folgende wichtige Tatbestände behandelt: Eigentum an den Betriebsmitteln, Aufstellung der betrieblichen Pläne durch den Betrieb oder beeinflusst durch den Staat sowie die Zielsetzung. Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache und Besitz die tatsächliche Herrschaft. Der Betrieb besitzt systemabhängig die Produktionsmittel. In der realen Marktwirtschaft ist das Eigentum an den Produktionsmitteln vorwiegend in privater Hand (Privateigentum), in einigen Fällen voll in öffentlicher Hand (öffentliches Eigentum) oder auch in gemischtwirtschaftlicher Hand (staatliches und privates Eigentum). In einer zentral vom Staat gelenkten 4 Wirtschaft (Zentralverwaltungswirtschaft) ist der Staat Eigentümer der Produktionsmittel. In der Marktwirtschaft erstellen die Betriebe ihre Wirtschaftspläne (z. B. Beschaffungs , Produktions , Absatz , Finanz , Werbe , Kosten und Personalpläne) in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko; die Wirtschaftspläne werden autonom erstellt (Autonomieprinzip). In der Zentralverwaltungswirtschaft dagegen werden die Wirtschaftspläne für die Betriebe aus den staatlichen Plänen, die meistens Gesetzescharakter haben, abgeleitet. Der Staatsplan legt die betrieblichen Aktivitäten fest. Der Betrieb wird quasi zu einem Organ des Staates und seines politischen Wollens; es wird vom Organprinzip gesprochen. Die Leistungserstellung und verwertung in einem Betrieb geschieht unter strategischen und operativen Zielsetzungen, wobei erstere langfristige Geltung haben. In der Marktwirtschaft herrscht die erwerbswirtschaftliche Zielsetzung vor. Hierzu zählen: Maximierung des Periodengewinns (Gewinn), Maximierung der Rentabilitäten, Maximierung des Barwertes zukünftiger Periodengewinne und angemessene Gewinnerzielung erwerbswirtschaftliches Prinzip; Shareholder Value). In der Zentralverwaltungswirtschaft muss der Betrieb die vorgegebenen Pläne erfüllen. Die Zielsetzung für den Betrieb heißt hier plandeterminierte Leistungserstellung. Zusammenfassend gilt: Betriebe, die nach dem Autonomieprinzip arbeiten und erwerbswirtschaftliche Zielsetzungen verfolgen, sind Unternehmungen. Betriebe, die nach dem Organprinzip arbeiten und die plandeterminierte Leistungserstellung als Zielsetzung haben, sind Nicht Unternehmungen, für die es keinen besonderen Begriff gibt.

Eine einheitliche Definition des Unternehmens ( und des Betriebes) hat sich in der Betriebswirtschaftslehre bis heute nicht durchgesetzt. Dabei hat die von E. Gutenberg vertretene Auffassung eine besondere Verbreitung gef und en. Er geht zunächst davon aus, daß der »Betrieb« der übergeordnete, für alle Wirtschaftsordnungen zutreffende Begriff darstellt, der über »systemindifferente Tatbestände« informiert. Daneben gibt es »systembezogene Tatbestände«, die nur in bestimmten Wirtschaftsordnungen gelten. In einer marktwirtschaftlichen Ordnung ist dabei das Autonomieprinzip zu beachten, wonach die Betriebe eigenverantwortlich planen. Das erwerbswirtschaftliche Prinzip weist darauf hin, daß die Eigentümer des Betriebes nach einem maximalen Gewinn streben, während das Prinzip der Alleinbestimmung auf die umfassenden Entscheidungskompetenzen hinweist, über welche die Eigentümer verfügen. In der marktwirtschaftlichen Ordnung treten diese Tatbestände zu den systemindifferenten Tatbeständen hinzu (Betrieb). Ein Unternehmen ist demnach durch drei systemindifferente sowie durch drei systembezogene Tatbestände zu charakterisieren. Der für die marktwirtschaftliche Ordnung typische Betriebstyp ist das Unternehmen

Betriebswirtschaftlich auch: Unternehmung. Wirtschaftseinheit, in der Güter und Dienstleistungen beschafft, verwertet, verwaltet und abgesetzt werden. Vielfach wird auch noch auf die Tatsache abgehoben, dass ein Unternehmen eine eigene Unternehmensleitung besitzt und es rechtlich, wirtschaftlich und finanziell selbständig ist. Das Unternehmen kann dabei unterschiedliche Rechtsformen haben, zum Beispiel die einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Aktiengesellschaft.

Das Unternehmen wird in dieser Hinsicht vom Begriff des Betriebes abgegrenzt, der für eine Produktionsstätte als Teil eines Unternehmens verwendet wird. In der Betriebswirtschaftslehre wird aber auch die gegenteilige Position vertreten, nach der die Unternehmung der untergeordnete Teil, der Betrieb dagegen der Oberbegriff ist.
Eine auf das Erbringen von Leistungen und das Erlangen von Gewinn ausgerichtete Einzelwirtschaft.
Siehe auch Unternehmung, Betrieb.



Betrieb

V. a. in Gesetzestexten und in der Statistik der Wirtschaftszweige verwendete Bezeichnung für Unternehmung; s. a. internationale Unternehmung.

Siehe  Unternehmung

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