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Alterssicherung

umfasst heute üblicherweise die Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenen Versicherung. Bei einer funktionalen Gliederung im Bereich der Sozialen Sicherung erstreckt sich die Funktion Alte und Hinterbliebene im Sozialbudget auf die Bereiche: •   die Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversicherung der Arbeiter und Angestellten und die knappschaftlichen Rentenversicherungen (Rentenversicherung), •   die Alterssicherung der Handwerker, die  Alterssicherung der Landwirte, die Alterssicherung der freien Berufe, •   die Beamtenversorgung, •   die Zusatzversorgungssysteme (Zusatzversicherung). Für die Funktion Alter und Hinterbliebene wurden im Sozialbudget des Jahres 1990 284 Mrd. DM ausgewiesen, davon 272 Mrd. DM für die Funktion Alter, 12 Mrd. DM für die Funktion Hinterbliebene. Insgesamt machen die Funktionen Alter und Hinterbliebene rd. 40% der Gesamtausgaben des Sozialbudgets aus. Bezogen auf das Bruttosozialprodukt ergibt sich im Jahr 1990 ein Anteil von 11,88% des Bruttosozialprodukts für Alter (11,36%) und Hinterbliebene (0,52%). Für einen grossen Teil der Bevölkerung der Bundesrepublik stellen die gesetzlichen Alterssicherung, die Zusatzversicherung mit der betrieblichen Altersversorgung und die ergänzend abgeschlossenen Privatversicherungsverträge die drei Säulen eines Alterssi- cherungssystems dar.      Literatur: Schaub, GJSchusinski, EJStröer, H., Erfolgreiche Altersversorgung, 3. Aufl., München 1986.

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