Tarifform, bei der der Steuerpflichtige alle Tarifintervalle nacheinander durchläuft, bis seine Bemessungsgrundlage aufgezehrt ist. Beispiel: Gewerbeertragsteuer bei Personengesellschaften: Die Meßzahl für die ersten 48.000,- DM beträgt 0,01, für die zweiten 48.000,- DM 0,02 usw., bis schließlich 0,05 als Spitzenwert erreicht wurde, der sich nicht weiter erhöht. Die Gesamtsteuerbelastung ergibt sich aus der Summe der Steuerbelastungen der einzelnen Stufen.
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