systematische Ermittlung derjenigen Faktoren, die die Bewältigung der in einem Arbeitsplatz zusammengefassten Aufgaben beeinflussen (Arbeitsanalyse, Arbeitsplatzanalyse). Voraussetzung für die Arbeitsplatzuntersuchung ist die Erfassung der zu erledigenden Arbeitsvorgänge, der zu ihrer Erfüllung erforderlichen Einrichtungen und Mittel sowie der spezifischen Erfordernisse bzw. Tatbestände im Rahmen der Einbindung des Arbeitsplatzes in die Aufbau- und Ablauf- organisation des Betriebes. Als Methoden der Arbeitsplatzuntersuchung werden u. a. eingesetzt: • mündliche und schriftliche Befragung, • Dokumentenanalyse (z.B. Analyse von Stellenbeschreibungen), • Multimomentverfahren, • Zeitstudien (Systeme vorbestimmter Zeiten) und • Experimente. Ergebnisse der Arbeitsplatzuntersuchung finden Eingang in die Gestaltung von Ablauf- und Aufbauorganisation (z.B. bei der Stellenbildung). Weitere wesentliche Einsatzgebiete sind die Arbeitsplatzgestaltung, die durch die §§90 und 91 BetrVG rechtliche Bedeutung erlangt hat, und die analytische Arbeitsbewertung. Darüber hinaus ist die Arbeitsplatzuntersuchung für die Ermittlung von Anforderungsprofilen (Eignungsprofilen von Arbeitnehmern) notwendig.
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