Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Arbeitsverteilung

als Teilproblem der Ablauforganisation die Festlegung von Arbeitsgängen und deren Zuordnung zu den Arbeitsträgern. Durch die Abgrenzung von Arbeitsgängen wird der Grad der Arbeitsteilung beeinflusst. Je kleiner die Arbeitsgänge gewählt werden, desto stärker kann ein Arbeitsprozess auf unterschiedliche Personen aufgeteilt werden. Damit wird eine Spezialisierung erreicht. Jedoch birgt ein hoher Grad an Arbeitsteilung die Gefahr der Monotonie in sich. Grundlage der Festlegung von Arbeitsgängen ist die Arbeitsanalyse. Die in ihr ermittelten kleinsten Arbeitsteile werden zu einem in sich geschlossenen Prozess zusammengefasst, der im allgemeinen von einem Arbeitsträger auszuführen ist. Die Arbeitsgänge bilden i.d.R. das kleinste Element bei der Festlegung der anderen ablauforganisatorischen Tatbestände. Ihre Zuordnung zu bestimmten Arbeitsträgern gehört ebenfalls zur Arbeitsverteilung. Sie impliziert ein Entscheidungsproblem, wenn mehrere Arbeitsträger verfügbar sind, die gleichartige Verrichtungen ausführen können. Durch die Arbeitsverteilung wird eine wesentliche Komponente der Maschinenbelegung festgelegt. Wenn die verschiedenen Arbeitsträger, die einen Arbeitsgang oder einen umfangreicheren Prozess ausführen können, unterschiedliche Techniken verwenden, wird mit der Arbeitsverteilung gleichzeitig eine Verfahrens wähl getroffen. Zur Entscheidung über die Arbeitsverteilung kann man bei einfachen, quantifizierbaren Problemen verschiedene Optimierungsmodelle aus dem Bereich des Operation Research einsetzen. Gebräuchlich sind vor allem Verfahren zur Fliessbandabstimmung (Leistungsabstimmung).

Vorhergehender Fachbegriff: Arbeitsvermittlung mit Auslandsbezug | Nächster Fachbegriff: Arbeitsvertrag



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

Peter Hahne: Ganz Deutschland gesichert rechtsextrem | Interview mit Helmut Reinhardt

Schützen Sie Ihr Vermögen in Liechtenstein mit Max Ottes PI Physical Gold Fund – brandaktuell und physisch hinterlegt! Direktlink zum Video

Das zerrissene Band: Vom Vater Staat, der Mutter Erde und der verlorenen Bindung

Die Entfremdung vom Selbst (Symbolbild:Pixabay) Es gibt einen Strom, der älter ist als jedes Reich, mächtiger als jede Krone, tiefer als jedes Gesetz. Er fließt durch alles Leben, unsichtbar und doch allgegenwärtig. Er heißt Bindung. Er ist der erste Herzschlag im Leib der Mutter, der erste Blick in das Antlitz des Vaters, das erste Empfinden […]

Deutschlands Innenstädte vor dem Kollaps: 46.000 Händler stehen am Abgrund

Deutschlands Fußgängerzonen und Cities verwandeln sich in Geisterzonen; in Metropolen wie Berlin, München oder Frankfurt ebenso wie in Kleinstädten wie Biberach schließen immer mehr Geschäfte. Der Handelsverband Deutschland (HVD) schlägt Alarm: Bis 2029 könnten weitere 46.000 Händler vor dem Aus stehen. Was bleibt, sind leere Schaufenster, „Zu vermieten“-Schilder und eine Infrastruktur, die in sich zusammenbricht […]
   
 
 

   Weitere Begriffe : EESC | Online-Vertrieb | HABM

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon