ist eine Vollmacht, die sich auf einen bestimmten Kreis von Geschäften bezieht, sie heißt auch Gattungsvollmacht. Üblich bei der Handlungsvollmacht, wo Beschränkung auf einen bestimmten Geschäftsbereich (z.B. Personal) erfolgt.
Auch: Teilvollmacht. Form der Vollmacht, die auf bestimmte Arten von Geschäften beschränkt ist, z. B. auf Effektengeschäfte, Kreditsachbearbeitung, Kassierer usw.
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