Fehlzeiten
sind Zeiten, in denen eine renten-versicherungspflichtige Beschäftigung durch Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit, Bezug von Schlechtwettergeld oder Schwangerschaft mindestens einen Kalendermonat unterbrochen war. Weiterhin gehören hierzu: Lehrzeit nach dem 16. Lebensjahr, Schulausbildung, abgeschlossene Fachschul- oder Hochschulausbildung sowie Zusammenfall von Rentenbezugszeit und Zurechnungszeit, wenn nach Rentenwegfall erneut Rente gewährt wird. Ausfallzeiten werden unter bestimmten Voraussetzungen als beitragslose Zeit angerechnet.
Anrechnungszeiten
Vorhergehender Fachbegriff: Ausfallzahlungsgarantie | Nächster Fachbegriff: Ausfallzeiten
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|